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   VG Regensburg, 22.01.2015 - RO 5 K 14.1129   

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VG Regensburg, 22.01.2015 - RO 5 K 14.1129 (https://dejure.org/2015,2037)
VG Regensburg, Entscheidung vom 22.01.2015 - RO 5 K 14.1129 (https://dejure.org/2015,2037)
VG Regensburg, Entscheidung vom 22. Januar 2015 - RO 5 K 14.1129 (https://dejure.org/2015,2037)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Spielhalle; Sportwetten in einem Gebäude oder Gebäudekomplex

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Widerruf einer Erlaubnis zur Sportwettenvermittlung verbunden mit einer glücksspielrechtlichen Untersagungsverfügung

  • rewis.io

    Annahmestelle, ODDSET, Gebäude, Trennungsgebot, Konzession, Suchtgefahr

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (16)

  • VGH Bayern, 11.06.2014 - 10 CS 14.505

    Annahmestelle für das Sportwettangebot der Staatlichen Lotterieverwaltung;

    Auszug aus VG Regensburg, 22.01.2015 - RO 5 K 14.1129
    Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat mit Beschluss vom 11.6.2014, Az. 10 CS 14.505 die Beschwerde zurückgewiesen.

    Diese Definition kann auch für die Auslegung des Begriffs "Gebäudekomplexs" in § 21 Abs. 2 GlüStV herangezogen werden, wie dies in Anlehnung daran bereits in der Rechtsprechung (vgl. BayVGH vom 11.6.2014, Az. 10 CS 14.505; OVG Lüneburg vom 11.12.2014, Az. 11 ME 211/14 und OVG Nordrhein-Westfalen vom 20.12.2013 - 4 B 574/13 und in der Literatur (Hecker/Ruthig) in: Dietlein/Hecker/Ruthig, Glücksspielrecht, 2. Aufl., § 21 GlüStV, Rn. 39) erfolgte.

    Angesichts dieser Variationsbreite wird in der Rechtsprechung (OVG Lüneburg vom 11.12.2014 a.a.O.; OVG NRW vom 20.12.2013 und BayVGH vom 27.5.2014 - 10 CS 14.503 und 11.6.2014 - 10 CS 14.505) und in der Kommentarliteratur Hecker/Ruthig a.a.O., § 21 GlüStV Rn. 39) eine Einschränkung der Auslegung des Begriffs "Gebäude" bzw. des Begriffs "Gebäudekomplex" befürwortet, die sich daran zu orientieren hat, dass es sich bei dem Trennungsgebot in § 21 Abs. 2 GlüStV um eine Maßnahme der Spielsuchtprävention handelt, mit der die übermäßige Ausnutzung des Spielbetriebs vermieden werden soll.

    Da je nach Größe eines Gebäudes oder Gebäudekomplexes der Abstand zwischen einer Annahmestelle und einer Spielhalle größer sein kann als wenn sie in verschiedenen Gebäuden lägen, ist nach Auffassung des VGH der Begriff des Gebäudekomplexes verfassungskonform so auszulegen, dass sich der durch das Trennungsgebot in § 21 Abs. 2 GlüStV bewirkte Eingriff in den Betrieb einer Sportwettenannahmestelle im Hinblick auf das dadurch bezweckte gesetzgeberische Ziel noch als verhältnismäßig erweist (so BayVGH vom 11.6.2014, Az. 10 CS 14.505 Rn. 18 m.w.N.).

  • VGH Bayern, 25.06.2013 - 10 CS 13.145

    Zur Frage der Verfassungsmäßigkeit des Verbots, Sportwetten in Gebäuden oder

    Auszug aus VG Regensburg, 22.01.2015 - RO 5 K 14.1129
    Sie ist geeignet das legitime Ziel, Spielsucht zu bekämpfen und den Spielerschutz zu verbessern (§ 1 Nr. 1 und Nr. 3 Alt. 2 GlüStV), zu erreichen, da sie verhindert, dass Spieler von Automatenspielen in räumlicher Nähe bequem auch Sportwetten ausprobieren können und umgekehrt (vgl. auch BayVGH vom 25.5.2013, Az. 10 CS 13.145 Rn. 22).

    Indem § 21 Abs. 2 GlüStV diese Möglichkeit, die das Ausprobieren anderer Glücksspielarten erleichtert, ausschließt, trägt er aber seinem Zweck entsprechend zur Suchtpräventation bei (so BayVGH vom 25.6.2013, Az. 10 CS 13.145 Rn. 21 und 22).

    Aufgrund der hochrangigen Gemeinschaftsgüter, die durch die Regelung geschützt werden sollen (siehe soeben) und der geringen Auswirkungen auf die Annahmestellenbetreiber, die zudem auf die Ausübung ihrer Tätigkeit in anderen Räumlichkeiten ausweichen können, kann die Abwägung nicht zu ihren Gunsten ausgehen (so auch BayVGH, Beschluss vom 25.6.2013 - 10 CS 13.145 - Rn. 24 ff.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.12.2013 - 4 B 574/13

    Rechtmäßigkeit der Untersagung der Veranstaltung, Durchführung und Vermittlung

    Auszug aus VG Regensburg, 22.01.2015 - RO 5 K 14.1129
    Diese Definition kann auch für die Auslegung des Begriffs "Gebäudekomplexs" in § 21 Abs. 2 GlüStV herangezogen werden, wie dies in Anlehnung daran bereits in der Rechtsprechung (vgl. BayVGH vom 11.6.2014, Az. 10 CS 14.505; OVG Lüneburg vom 11.12.2014, Az. 11 ME 211/14 und OVG Nordrhein-Westfalen vom 20.12.2013 - 4 B 574/13 und in der Literatur (Hecker/Ruthig) in: Dietlein/Hecker/Ruthig, Glücksspielrecht, 2. Aufl., § 21 GlüStV, Rn. 39) erfolgte.

    Dadurch können zwar staatliche Wettanbieter ihren Wettbetrieb - im Gegensatz zu privaten Veranstaltern/Vermittlern - wohl ohne Konzession aufrechterhalten (vgl. dazu Nordrhein-Westfalen vom 20.12.2013, Az. 4 B 574/13 Rn. 5).

  • OVG Niedersachsen, 11.12.2014 - 11 ME 211/14

    Betriebsstätte; Gebäudekomplex; Spielhalle; Spielsuchtprävention; Sportwette;

    Auszug aus VG Regensburg, 22.01.2015 - RO 5 K 14.1129
    Diese Definition kann auch für die Auslegung des Begriffs "Gebäudekomplexs" in § 21 Abs. 2 GlüStV herangezogen werden, wie dies in Anlehnung daran bereits in der Rechtsprechung (vgl. BayVGH vom 11.6.2014, Az. 10 CS 14.505; OVG Lüneburg vom 11.12.2014, Az. 11 ME 211/14 und OVG Nordrhein-Westfalen vom 20.12.2013 - 4 B 574/13 und in der Literatur (Hecker/Ruthig) in: Dietlein/Hecker/Ruthig, Glücksspielrecht, 2. Aufl., § 21 GlüStV, Rn. 39) erfolgte.

    Angesichts dieser Variationsbreite wird in der Rechtsprechung (OVG Lüneburg vom 11.12.2014 a.a.O.; OVG NRW vom 20.12.2013 und BayVGH vom 27.5.2014 - 10 CS 14.503 und 11.6.2014 - 10 CS 14.505) und in der Kommentarliteratur Hecker/Ruthig a.a.O., § 21 GlüStV Rn. 39) eine Einschränkung der Auslegung des Begriffs "Gebäude" bzw. des Begriffs "Gebäudekomplex" befürwortet, die sich daran zu orientieren hat, dass es sich bei dem Trennungsgebot in § 21 Abs. 2 GlüStV um eine Maßnahme der Spielsuchtprävention handelt, mit der die übermäßige Ausnutzung des Spielbetriebs vermieden werden soll.

  • VGH Bayern, 12.01.2012 - 10 BV 10.2271

    Untersagung der Vermittlung privater Sportwetten aufgehoben

    Auszug aus VG Regensburg, 22.01.2015 - RO 5 K 14.1129
    Insbesondere wurde das sich aus § 10 Abs. 2 und 5 GlüStV a.F. ergebende Sportwettenmonopol wegen seiner Unvereinbarkeit mit den unionsrechtlichen Grundfreiheiten der Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit für unanwendbar gehalten (so BayVGH vom 12.1.2011 - 10 BV 10.2271).
  • BVerfG, 30.07.2008 - 1 BvR 3262/07

    Rauchverbot in Gaststätten

    Auszug aus VG Regensburg, 22.01.2015 - RO 5 K 14.1129
    Eine solche Berufsausübungsregelung muss durch ausreichende Gründe des Gemeinwohls gerechtfertigt sein und dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit genügen (vgl. BVerfG, U.v. 30.7.2008 - 1 BvR 3262/07 u.a. - juris Rn. 95).
  • BVerfG, 23.11.1999 - 1 BvF 1/94

    Stichtagsregelung

    Auszug aus VG Regensburg, 22.01.2015 - RO 5 K 14.1129
    Vor dieser Form der Neuordnung eines Rechtsgebiets ist man aber grundsätzlich nicht geschützt, sie ist verfassungsrechtlich grundsätzlich zulässig (BVerfG, Urt. v. 23.11.1999 - 1 BvF 1/94 - juris Rn. 96).
  • BVerfG, 22.05.2001 - 1 BvL 4/96

    Freiwillig versicherte Selbständige

    Auszug aus VG Regensburg, 22.01.2015 - RO 5 K 14.1129
    Nur ausnahmsweise kommt eine Unzulässigkeit in Betracht, wenn das Vertrauen in den Fortbestand der Rechtslage schutzwürdiger sein sollte als die mit der Rechtsänderung verfolgten Anliegen (BVerfG, Beschl. v. 22.5.2001 - 1 BvL 4/96 - juris Rn. 40).
  • VerfGH Bayern, 20.11.2003 - 12-VII-02

    Anliegerregie für Grundstücksanschlüsse im öffentlichen Straßengrund

    Auszug aus VG Regensburg, 22.01.2015 - RO 5 K 14.1129
    Grenzen sind allerdings der Rückwirkung von Normen gesetzt (BayVerfGH, Urt. v. 20.11.2003 - Vf. 12-VII-02 - juris Rn. 83).
  • OVG Niedersachsen, 23.10.2009 - 11 OA 391/09

    Streitwertbestimmung hinsichtlich der Veranstaltung und Vermittlung von sog.

    Auszug aus VG Regensburg, 22.01.2015 - RO 5 K 14.1129
    Da der Gewinn nicht hinreichend sicher zu bestimmen ist, darf aus Gründen der Praktikabilität pauschalierend vorgegangen werden (vgl. OVG OVG Lüneburg, NVwZ-RR 2010, 455 mit Hinweis auf BVerwG, NVwZ-RR 1993, 108).
  • BVerfG, 11.05.2005 - 1 BvR 368/97

    Ostrenten: Verfassungsbeschwerden erfolglos

  • BVerfG, 10.06.2009 - 1 BvR 198/08

    Teileinziehung einer Straße zur Nutzung als Fußgängerzone verletzt Betreiber

  • BVerfG, 25.05.1993 - 1 BvR 1509/91

    Erfolglose Verfassungsbeschwerden betreffend die gesetzliche Anpassung in der DDR

  • BVerfG, 25.05.1993 - 1 BvR 345/83

    Tierzuchtgesetz II

  • VGH Bayern, 27.05.2014 - 10 CS 14.503

    Zur Anwendbarkeit und Verfassungsmäßigkeit des § 21 Abs. 2 GlüStV bei

  • VG Regensburg, 03.02.2014 - RO 5 S 14.30

    Sportwettenvermittlung; Erlaubniswiderruf; Spielhalle und

  • VG Cottbus, 11.06.2015 - 3 K 1152/12

    Ordnungsrecht

    Da die Vermittlungstätigkeit über die Tipomat-Geräte in denselben Räumlichkeiten wie die Spielhalle erfolgt ist und offensichtlich weiterhin erfolgen soll, ist der Tatbestand des § 21 Abs. 2 GlüStV gegeben, ohne dass es auf die Auslegungsfragen um den Begriff des Gebäudekomplexes ankäme (vgl. hierzu OVG für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 20. Dezember 2013 - 4 B 574/13 -, juris Rn. 13; OVG für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 21. April 2015 - 4 B 1376/14 -, juris Rn. 9; Bayerischer VGH, Beschluss vom 27. Mai 2014 - 10 CS 14.503 -, GewArch 2014, 403, juris Rn. 18; Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 11. Dezember 2014 - 11 ME 211/14 -, NVwZ 2015, 756, juris Rn. 9; VG Regensburg, Urteil vom 22. Januar 2015 - RO 5 K 14.1129 -, juris Rn. 35 ff.; Hecker/Ruttig in Dietlein/Hecker/Ruttig, Glücksspielrecht, GlüStV § 21 Rn. 39).
  • VG Cottbus, 11.06.2016 - 3 K 1152/15
    Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 21. April 2015 - 4 B 1376/14 -, juris Rn. 9; Bayerischer VGH, Beschluss vom 27. Mai 2014 - 10 CS 14.503 -, GewArch 2014, 403, juris Rn. 18; Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 11. Dezember 2014 - 11 ME 211/14 -, NVwZ 2015, 756, juris Rn. 9; VG Regensburg, Urteil vom 22. Januar 2015 RO 5 K 14.1129 -, juris Rn. 35 ff.; Hecker/Ruttig in Dietlein/Hecker/Ruttig, Glücksspielrecht, GlüStV § 21 Rn. 39).
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